IHR ERFAHRENER PARTNER IM ÖFFENTLICHEN RECHT/ VERWALTUNGSRECHT

DBT Rechtsanwalts-
partnerschaft mbB

IHR ERFAHRENER PARTNER IM ÖFFENTLICHEN RECHT/ VERWALTUNGSRECHT

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Als Ihr Partner im öffentlichen Recht begleiten wir Sie mit umfassendem juristischen Know-how und maßgeschneiderter Beratung durch die Komplexität öffentlich-rechtlicher Rahmenbedingungen. Im Bereich der öffentlichen Verwaltung und Planung stehen wir gerne für die kooperative und konstruktive Begleitung von Verfahren oder auch in der gerichtlichen Auseinandersetzung vor den Verwaltungsgerichten zur Verfügung.

Private Bauherren und öffentliche Institutionen

Planungsrecht/Öffentliches Baurecht

Zur Raum-, Kommunal- und Stadtplanung in allen baurechtlichen Entscheidungen

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Im Bereich des Planungsrechts beraten und vertreten wir Mandanten bei allen Fragen rund um die Raum-, Kommunal- und Stadtplanung. Dazu gehören die Begleitung von Bebauungsplanverfahren, die Durchsetzung von Planfeststellungsbeschlüssen sowie die Beratung bei der Entwicklung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen. Wir unterstützen sowohl private Bauherren als auch öffentliche Institutionen dabei, ihre Projekte im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zu realisieren.
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Wir beraten zu Baugenehmigungsverfahren, vertreten unsere Mandanten in Widerspruchs- und Klageverfahren gegen baurechtliche Entscheidungen und unterstützen bei der Klärung von Fragen zu Denkmalschutz, Baulasten oder Abstandsflächen. Wir sorgen dafür, dass Bauvorhaben rechtskonform umgesetzt werden können.

Unternehmer und Anlagenbetreiber

Immissionsschutzrecht

Genehmigungsverfahren für Anlagen mit immissionsträchtigem Potenzial

Im Immissionsschutzrecht umfasst unsere Beratung und Vertretung die rechtlichen Fragen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, wie Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Phänomene.
Wir unterstützen bei Genehmigungsverfahren für Anlagen, die potenziell immissionsträchtig sind, beraten zu Fragen der Nachbarschaftsrechte und vertreten in Verfahren bei Verstößen gegen immissionsschutzrechtliche Vorschriften.

Hochschulen, wissenschaftliches Personal und Studierende

Hochschulrecht

Prüfungsrecht, Zulassungsfragen, hochschulrechtliche Streitigkeiten, Vergabe von Fördermitteln

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Im Hochschulrecht begleiten wir sowohl Hochschulen als auch Studierende und wissenschaftliches Personal. Wir beraten zu Prüfungsrecht, Zulassungsfragen, akademischen Graden und dem Status von wissenschaftlichen Mitarbeitern. Zudem vertreten wir Sie in hochschulrechtlichen Streitigkeiten,
wie etwa bei der Anfechtung von Prüfungsergebnissen oder Auseinandersetzungen um den Zugang zu Studiengängen. Zudem befassen wir uns mit Fördermitteln und Vergaben in Forschungs- und Entwicklungsprojekten an Hochschulen und anderen Instituten.

Im Hochschulrecht begleiten wir sowohl Hochschulen als auch Studierende und wissenschaftliches Personal. Wir beraten zu Prüfungsrecht, Zulassungsfragen, akademischen Graden und dem Status von wissenschaftlichen Mitarbeitern. Zudem vertreten wir Sie in hochschulrechtlichen Streitigkeiten, wie etwa bei der Anfechtung von Prüfungsergebnissen oder Auseinandersetzungen um den Zugang zu Studiengängen. Zudem befassen wir uns mit Fördermitteln und Vergaben in Forschungs- und Entwicklungsprojekten an Hochschulen und anderen Instituten.

Kanzleibereich

LUFTFAHRT

SICHER VOM ABFLUG BIS ZUR LANDUNG, JURISTISCHE & FACHLICHE KOMPETENZ FÜR DIE LUFTFAHRT AUS EINER HAND

Fehler in der Luftfahrt haben oftmals drastische, langwierige und teure Folgen. Human Factors – Fehler des fliegenden Personals oder der Technik-, Beanstandungen bei internen oder behördlichen Audits oder auch unvorsichtige Verträge können Ärger bedeuten, den es zu vermeiden gilt oder mit diesem eben bestmöglich umzugehen. Durch unsere langjährige Erfahrung und Mandantenbetreuung vor Gericht und beratend im Unternehmen wissen wir, worauf es ankommt. Mit unseren Kontakten zu Behörden, Verbänden und Entscheidungsträgern finden wir für Sie die passende und pragmatische Lösung, damit Fehlerfolgen abgefangen werden können oder diese schon vorher vermieden werden.